Die Ausbildung der Betreuungspersonen

Es ist eine verantwortungsvolle Aufgabe, regelmässig Kinder zu betreuen. Betreuungspersonen, die für den Verein tätig sind, absolvieren im Laufe des ersten Jahres in der Tagesbetreuung eine obligatorische Grundbildung. Danach erlauben es jährliche Weiterbildungen, sich in der Tätigkeit weiterzuentwickeln.

Obligatorische Grundbildung

Die Aufgabe der Tagesbetreuung umfasst viel mehr als nur das Betreuen von Kindern – Betreuungspersonen begleiten und unterstützen das Kind in seiner Entwicklung, schützen und umsorgen es wenn nötig. Die nötigen Grundlagen für die professionelle Ausübung dieser Aufgabe werden in der Grundbildung vermittelt. Je nach Region umfasst diese 24 – 60 Kursstunden.

Weiterbildungen

Jedes Jahr organisiert der Verein, in Zusammenarbeit mit anderen Vereinen und/oder kibesuisse, im Frühling und Herbst Weiterbildungen zu Themen, welche die Betreuungspersonen beschäftigen und die es ihnen erlauben, ihre Kompetenzen auszubauen. Der Besuch mindestens einer Weiterbildungsveranstaltung pro Jahr ist obligatorisch.

Grundbildung und Weiterbildungen erlauben

  • die Aufwertung der Arbeit als Betreuungsperson
  • den Erwerb und die Vertiefung von Kenntnissen bzgl. der Entwicklungsphasen und Bedürfnisse der Kinder
  • die bessere Anwendung dieser Kenntnisse in konkreten Situationen
  • den Austausch von Ideen und Erfahrungen mit Fachpersonen und anderen Betreuungspersonen
  • das Bewusstsein für die Rechte und Pflichten bei der Tätigkeit als Betreuungsperson